Der Weg in die Psychotherapie

Schritt 1: Den Bedarf klären

Der Weg in die Psychotherapie führt zunächst über ein Erstgespräch. Dies wird heutzutage 'Psychotherapeutische Sprechstunde' genannt und kann entweder mit einer Praxis vereinbart werden, oder es wird ein Termin über die Termin-Servicestelle (Tel. 116 117) vermittelt. Eine Überweisung muss dafür nicht vorliegen.

Schritt 2: Einen Therapieplatz suchen

Aufgrund der aktuell angespannten Versorgungslage kann die beratende Therapeutin häufig Patienten aus der Sprechstunde nicht in die Therapie der eigenen Praxis übernehmen. In diesem Fall findet eine Weiterleitung statt. Diese ist im unteren Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Schritt 3: Probesitzungen absolvieren

Eine Therapie wird erst beantragt, wenn Therapeutin und Patient sich darüber einig sind, dass man miteinander arbeiten kann und möchte. Hierzu finden zwei bis vier Sitzungen 'Probatorik' statt, in der sich beide einen Eindruck machen können.

Schritt 4: Therapie beantragen

Ihre Psychotherapeutin beantragt Ihre Therapie für Sie bei der Krankenkasse. Hierzu wird Ihrerseits lediglich eine Unterschrift benötigt. Allerdings muss vom Hausarzt zudem ein Konsilschein durch Sie angefordert werden. Den Vordruck hierfür findet Ihr Arzt in seinem Praxisverwaltungssystem unter 'Muster 22: Konsilbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie'.

Schritt 5: Therapie verlängern

In der Regel beantragt Ihre Psychotherapeutin zunächst 12 Einheiten Kurzzeittherapie. Danach kann um weitere 12 Einheiten verlängert werden. Sofern sich die Notwendigkeit einer Langzeittherapie abzeichnen sollte, können im Anschluss bis zu insgesamt 80 bzw. 100 Sitzungen beantragt werden. Diese finden, je nach Vorgehensweise Ihrer Therapeutin, im Einzel- oder Gruppensetting statt. Die Beantragung der Langzeittherapie setzt einen Bericht an einen Gutachter voraus. Die Durchführung der Psychotherapie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie muss beendet werden, wenn die therapeutischen Maßnahmen nicht zielführend sind, es bessere Angebote gäbe, oder der erzielte Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten der Therapie steht.
 

Die aktuelle Versorgungslage in der Psychotherapie

Unser Gesundheitssystem sieht sich aktuell mit dem Problem langer Wartezeiten in der Psychotherapie konfrontiert. Oftmals kann eine Einzeltherapie erst nach mehreren Monaten stattfinden. Es gibt Bemühungen, den Zugang zur Psychotherapie zu erleichtern. Nachfolgend finden Sie Informationen zu diesen Angeboten.

Die Termin-Servicestelle (TSS)

Ihr Ansprechpartner in Sachen Vermittlung

Die Termin-Servicestelle ist eine zentrale Verwaltungsstelle von Psychotherapieplätzen in Ihrer Region. Sie ist oft der erste Ansprechpartner für Patienten, die eine Therapie beginnen möchten. Niedergelassene Therapeuten melden hier freie Sprechstunden oder Therapieplätze. Diese werden telefonisch vergeben. Die Termin-Servicestelle besteht aus zwei 'Schleifen': 

Schritt 1: 

Vermittlung einer Beratung bei einem Psychotherapeuten. Hierfür benötigen Sie keine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Sollte innerhalb der Beratung festgestellt werden, dass die Psychotherapie die geeignete Behandlungsmethode darstellt, wird geklärt, ob die beratende Praxis ein Angebot für Ihr Anliegen zur Verfügung stellen kann. Bitte beachten Sie, dass dies insbesondere in der Einzeltherapie oftmals nicht der Fall ist und deshalb eine Weiterleitung stattfinden muss. Hierfür erhalten Sie von Ihrem beratenden Therapeuten das Formular PTV11. Darauf wird genau angegeben, welche Art der Therapie erfolgen soll, sowie das Setting der Behandlung (Praxis oder Krankenhaus).

Schritt 2: 

Sofern innerhalb der Psychotherapeutischen Sprechstunde ein dringlicher Behandlungsbedarf festgestellt wird, kann eine erneute Weiterleitung mit Dringlichkeitscode an die Termin-Servicestelle erfolgen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einschätzung eines dringlichen Bedarfs an bestimmten Kriterien orientiert und deshalb nicht in jedem Fall vergeben werden darf. Auch wenn Sie nicht die Kriterien für eine beschleunigte Weiterleitung erfüllen, kann ein Leiden mit Krankheitswert und somit einem Anspruch auf Behandlung bestehen!

Dringlichkeitscode für eine reguläre Psychotherapie:

In der zweiten Vermittlung über die TSS wird nun nicht mehr nach einer Sprechstunde, sondern nach einer Probatorik (beginnende Therapie) für Sie gesucht. Sollten Sie hier einen Termin bekommen, wird der vermittelte Therapeut die Therapie nach 2-4 Probestunden übernehmen, sofern eine gute Passung vorliegt. Sollte die TSS Sie nicht in einen solchen Termin vermitteln können, haben Sie nach 4 Wochen einen gesetzlichen Anspruch auf eine 'Ersatzleistung' durch die Krankenkasse. Siehe hierzu auch den Punkt 'Kostenerstattung' auf dieser Seite.

Dringlichkeitscode für eine 'Psychotherapeutische Akutbehandlung':

Sofern auf Ihrem PTV11-Formular die Psychotherapeutische Akutbehandlung empfohlen wurde, haben Sie einen Anspruch auf eine Vermittlung über die TSS innerhalb von 2 Wochen. Auch hier gilt die erwähnte Regelung zur Kostenerstattung. Bitte beachten Sie, dass die Akutbehandlung lediglich 12 Sitzungen umfasst. Nach Absprache mit dem behandelnden Therapeuten kann die Behandlung später auch in eine Richtlinientherapie umgewandelt und somit verlängert werden.

Falls kein Dringlichkeitscode vorliegt:

Falls Sie die Kriterien für eine erneute Weiterleitung über die Servicestelle nicht erfüllen, können Sie sich eigenständig in psychotherapeutischen Praxen auf eine Warteliste vermerken lassen. Zudem können Sie auch in diesem Fall mit Ihrer Krankenkasse die Regeln für eine Kostenerstattung der Psychotherapie besprechen. Sofern auf Ihrem PTV11-Formular das Vorliegen einer Erkrankung vermerkt wurde, darf Ihre Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren nicht kategorisch ablehnen, jedoch Bedingungen an den Antrag stellen.

 

Behandlungsalternative: Gruppentherapie

Viele Wege führen nach Rom

Gruppentherapien sind wirkungsvoll und schneller verfügbar als Einzeltherapien. Wenn Sie auf der Suche nach einer Alternative sind, bei der Sie schnell mit der Behandlung beginnen können, finden Sie nachfolgend weitere Informationen zu unserem Angebot:

 

Die Kostenerstattung

Über Umwege zur Einzeltherapie

Was ist die Kostenerstattung?

In Deutschland orientiert sich die Zahl verfügbarer Therapeuten mit Abrechnungserlaubnis an einer Bedarfsanalyse der Krankenkassen. Das heißt, nicht jeder Psychotherapeut, der die staatliche Ausbildung absolviert, darf über die gesetzlichen Kassen abrechnen, auch wenn er über die Qualifikationen hierfür verfügt. Therapeuten, die keinen sogenannten 'Kassensitz' bekommen, lassen sich in privaten Praxen nieder. Falls ein Versicherter seiner Krankenkasse nachweisen kann, dass zu wenige kassenzugelassene Therapeuten verfügbar sind, muss die Kasse auch die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen, sofern der dort praktizierende Therapeut über eine Approbation verfügt. Eine passende Praxis müssen Sie sich dabei jedoch selbst suchen. Hierzu eignet sich die Suchmaschine auf der Webseite der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, bei der Sie die Suche nach Privatpraxen auswählen können. Bitte lassen Sie sich vor Therapiebeginn in jedem Fall eine Kostenzusage Ihrer Krankenkasse geben! Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.

Welche Kriterien muss ein Therapeut für die Kostenerstattung erfüllen?

Der 'Psychotherapeut' ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur Personen, die nach einem erfolgreich absolvierten Studium der Psychologie oder Klinischen Psychologie über mehrere Jahre eine weitere staatlich anerkannte Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert und die Approbation verliehen bekommen haben, dürfen sich so nennen. Diese Berufsgruppe, sowie Fachärzte für Psychotherapie dürfen über die Kostenerstattung abrechnen. Heilpraktiker, Berater oder Coaches sind von dem Verfahren ausgeschlossen, da hier keine Qualifikation zur Durchführung einer Heilbehandlung mit psychotherapeutischen Richtlinienverfahren vorliegt.

 

Digitale Angebote

Selbst ist der Patient

Digitale Gesundheitsanwendungen sollen psychotherapeutische Inhalte in Form von Apps darbieten. Es handelt sich dabei meist um informative Inhalte und konkrete Übungsanleitungen zu einem bestimmten Thema (z.B. Depression, Panikstörung, usw.). Das Spektrum ist dabei vielfältig und die Verordnung erfolgt per Rezept über Ihren Psychotherapeuten oder Facharzt. Das Rezept reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten dann in der Regel einen Freischaltcode für das betreffende Angebot.

 

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